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LSG Saarland Urteil v. - L 7 R 402/23 ZV

Gesetze: AAÜG § 5 Abs. 1 S. 1; AAÜG § 6 Abs. 1; AAÜG § 6 Abs. 6; SGB X § 23 Abs. 1 S. 2; SGG § 128 Abs. 1 S. 2

Leitsatz

Leitsatz:

Nach Ausschöpfung aller im konkreten Einzelfall gebotenen Ermittlungen kommt in Konstellationen der Glaubhaftmachung des Zuflusses von dem Grunde nach glaubhaft gemachten Jahresendprämien die Glaubhaftmachung von Jahresendprämien in einer Mindesthöhe von einem Drittel des durchschnittlichen Monatsverdienstes des einzelnen Beschäftigten in Betracht. Dies gilt nur für die Zeit von Juli 1968 bis Dezember 1982 und damit für die Planjahre von 1968 bis 1982.

Fundstelle(n):
SAAAJ-60297

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Saarland, Urteil v. 08.02.2024 - L 7 R 402/23 ZV

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