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BFH Urteil v. - X R 108/91 BStBl 1994 II S. 96

Gesetze: EStG § 22 Nr. 3AO 1977 § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2

- Sonstige Leistung i. S. von § 22 Nr. 3 EStG setzt keinen gegenseitigen Vertrag voraus - In Form einer Gewinnbeteiligung gezahltes Entgelt für die Abgabe eines bindenden Kaufangebots durch den Gesellschafter einer als Innengesellschaft vereinbarten Gelegenheitsgesellschaft kann nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar sein

Leitsatz

1. Eine sonstige Leistung setzt keinen gegenseitigen Vertrag voraus. Es kann genügen, daß diese Leistung als Gesellschafterbeitrag erbracht und erfolgsabhängig entgolten wird.

2. Gibt der Gesellschafter einer als Innengesellschaft vereinbarten Gelegenheitsgesellschaft ein bindendes Kaufangebot ab, das durch die Beteiligung am Gewinn aus einem bestimmten An- und Verkaufsgeschäft entgolten werden soll, so kann diese Leistung nach § 22 Nr. 3 EStG steuerbar sein.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 96
BFH/NV 1993 S. 69 Nr. 11
QAAAA-95085

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BFH, Urteil v. 26.05.1993 - X R 108/91

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