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Online-Nachricht - Donnerstag, 22.02.2024

Einkommensteuer | Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG bei VIP-Logen (BFH)

Die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Plätzen in einer VIP-Loge an Geschäftspartner und Arbeitnehmer ist eine Sachzuwendung, die nach § 37b EStG pauschal besteuert werden kann. Gegenstand der Sachzuwendung ist die Überlassung des einzelnen Logenplatzes, Leerplätze sind nicht zu berücksichtigen. Die Aufwendungen für die überlassenen Plätze können im Wege sachgerechter Schätzung ermittelt werden. Entsprechendes gilt für den auf die Zuwendung entfallenden Werbeanteil (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Klägerin mietete im Streitzeitraum 2012 bis 2014 eine VIP-Loge ("Suite") mit zwölf Sitzplätzen in einer Mehrzweckhalle, in der Sportveranstaltungen sowie Konzerte und sonstige Veranstaltungen stattfanden. Die Kosten hie...

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