Bei Ablehnung einer Freistellungsbescheinigung gem. § 44a Abs. 5 EStG keine Aussetzung der Vollziehung; keine Erteilung durch einstweilige Anordnung gem. § 114 Abs. 1 FGO
Leitsatz
1. Die Ablehnung einer Freistellungsbescheinigung gemäß § 44a Abs. 5 Satz 2 EStG ist kein vollziehbarer Verwaltungsakt und deshalb nicht der Aussetzung der Vollziehung zugänglich.
2. Die Freistellungsbescheinigung kann nicht durch einstweilige Anordnung gemäß § 114 Abs. 1 FGO erteilt werden, da sonst das im Hauptsacheverfahren erstrebte Ziel im Verfahren über vorläufigen Rechtsschutz zuerkannt würde.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 899 BFH/NV 1995 S. 3 Nr. 1 ZAAAA-95056
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