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BFH Urteil v. - I B 246/93 BStBl 1994 II S. 899

Gesetze: EStG § 44a Abs. 5AO 1977 § 171 Abs. 10FGO §§ 69, 114 Abs. 1

Bei Ablehnung einer Freistellungsbescheinigung gem. § 44a Abs. 5 EStG keine Aussetzung der Vollziehung; keine Erteilung durch einstweilige Anordnung gem. § 114 Abs. 1 FGO

Leitsatz

1. Die Ablehnung einer Freistellungsbescheinigung gemäß § 44a Abs. 5 Satz 2 EStG ist kein vollziehbarer Verwaltungsakt und deshalb nicht der Aussetzung der Vollziehung zugänglich.

2. Die Freistellungsbescheinigung kann nicht durch einstweilige Anordnung gemäß § 114 Abs. 1 FGO erteilt werden, da sonst das im Hauptsacheverfahren erstrebte Ziel im Verfahren über vorläufigen Rechtsschutz zuerkannt würde.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 899
BFH/NV 1995 S. 3 Nr. 1
ZAAAA-95056

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BFH, Urteil v. 27.07.1994 - I B 246/93

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