1. Verstoßen die Regelung des § 38 Abs. 5 und 6 KStG (i.d.F. des JStG 2008) und die damit herbeigeführte zwangsweise Besteuerung des EK 02 gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot und gegen das Nettoprinzip? Verstößt die Beschränkung des Optionsrechts i.S. des § 34 Abs. 16 KStG auf bestimmte Körperschaften gegen den Gleichheitsgrundsatz?
2. Das Verfahren I R 37/14 wurde durch Beschluss vom bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 988/16 ausgesetzt.
3. Das den Gesetzgeber verpflichtet, den festgestellten Verfassungsverstoß bis zum rückwirkend zu beseitigen. Das Verfahren wird nun unter dem neuen Az. I R 6/24 (I R 37/14) fortgesetzt.
EK 02; Gleichheitsgrundsatz; Körperschaftsteuererhöhung; Nettoprinzip; Rückwirkung; Verfassungswidrigkeit