1. Tarifbegünstigte Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe beim Einzelunternehmer trotz Fortführung eines bisher als Einzelunternehmen geführten Gewerbebetriebs durch eine Personengesellschaft - 2. Immaterielle Werte des Anlagevermögens als wesentliche Betriebsgrundlagen
Leitsatz
1. Die Fortführung eines bisher als Einzelunternehmen geführten Gewerbebetriebes durch eine Personengesellschaft bewirkt beim Einzelunternehmer die für eine tarifbegünstigte Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe erforderliche Tätigkeitsbeendigung, und zwar auch dann, wenn dieser an der Personengesellschaft (maßgeblich) beteiligt ist.
2. Zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen, die von einer Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe erfaßt werden müssen, damit die Tarifvergünstigung des § 34 EStG in Anspruch genommen werden kann, zählen grundsätzlich auch die immateriellen Werte des Anlagevermögens.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 838 BFH/NV 1993 S. 38 Nr. 7 IAAAA-95027
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