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Nur ca. 500 bis 600 Unternehmen sind vom MinStG betroffen
Von der Mindeststeuer sind nur große Unternehmensgruppen betroffen, die einen Umsatz von mehr als 750 Mio. € in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre erzielten. Erfasst werden sowohl international als auch national tätige Unternehmensgruppen. Für Unternehmensgruppen mit untergeordneter internationaler Tätigkeit ist allerdings eine fünfjährige Steuerbefreiung vorgesehen. Wir machen Sie mit den neuen Regeln vertraut.
Dies ist ein kostenloser Probe-Beitrag aus Steuern mobil – dem NWB Audio-Magazin. Sie haben Interesse und möchten dieses als App oder CD testen? Mehr dazu erfahren Sie in unserem Shop.
Als Anregung für das Gespräch mit Ihren Mandanten befassen wir uns in den nächsten Minuten mit zwei neuen Gesetzen: dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz und dem Zukunftsfinanzierungsgesetz.
Zur Mindestbesteuerung ist vorab der Hinweis wichtig: Diese gilt nur für international tätige Unternehmen und große inländische Gruppen, die einen Umsatz oberhalb von 750 Mio. € erwirtschaften, in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre. In Deutschland sind Schätzungen zufolge nur 500 bis 600 Unternehmen von dem Gesetz betroffen.
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