Fortgeltendes Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Tschechien)
v. 19.12.1980 (BGBl 1982 II S. 1022)
Nichtamtlicher Hinweis: Doppelbesteuerungsabkommen Tschechoslowakei v. (BGBl 1982 II S. 1022) ist im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik solange weiter anzuwenden, bis beide Seiten etwas Abweichendes vereinbaren (Bekanntmachung über die Fortgeltung der deutsch-tschechoslowakischen Verträge im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik v. , BGBl 1993 II S. 762).
Die Bundesrepublik Deutschland
und
die Tschechoslowakische Sozialistische Republik –
von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu schließen –
haben folgendes vereinbart:
Fundstelle(n):
BAAAJ-59099