DBA Slowakei

Fortgeltendes Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Slowakei)

v. 19.12.1980 (BGBl 1982 II S. 1022)

Nichtamtlicher Hinweis: Doppelbesteuerungsabkommen Tschechoslowakei v. (BGBl 1982 II S. 1022) ist im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Slowakischen Republik solange weiter anzuwenden, bis beide Seiten etwas Abweichendes vereinbaren (Bekanntmachung über die Fortgeltung der deutsch-tschechoslowakischen Verträge im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Slowakischen Republik v. , BGBl 1993 II S. 762).

Die Bundesrepublik Deutschland

und

die Tschechoslowakische Sozialistische Republik –

von dem Wunsch geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu schließen –

haben folgendes vereinbart:

Fundstelle(n):
UAAAJ-59084