Veräußert und verpachtet ein Einzelunternehmer die wesentlichen Betriebsgrundlagen an eine GmbH, an der er atypisch beteiligt ist, unterliegt ein aus der Veräußerung erzielter Gewinn nicht der Gewerbesteuer
Leitsatz
Veräußert ein Einzelunternehmer das Anlage- und Umlaufvermögen seines Unternehmens an eine GmbH, deren alleiniger Anteilseigner er ist, und beteiligt er sich an deren Unternehmen als atypischer stiller Gesellschafter, so kann der dabei erzielte Veräußerungsgewinn auch dann gewerbesteuerfrei sein, wenn der bisherige Einzelunternehmer wesentliche Betriebsgrundlagen zurückbehält und diese der GmbH zur Nutzung überläßt, ohne die darin enthaltenen stillen Reserven aufzudecken.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 709 BFH/NV 1994 S. 65 Nr. 9 UAAAA-94975
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