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BFH Urteil v. - III R 23/89 BStBl 1994 II S. 709

Gesetze: GewStG §§ 5, 7

Veräußert und verpachtet ein Einzelunternehmer die wesentlichen Betriebsgrundlagen an eine GmbH, an der er atypisch beteiligt ist, unterliegt ein aus der Veräußerung erzielter Gewinn nicht der Gewerbesteuer

Leitsatz

Veräußert ein Einzelunternehmer das Anlage- und Umlaufvermögen seines Unternehmens an eine GmbH, deren alleiniger Anteilseigner er ist, und beteiligt er sich an deren Unternehmen als atypischer stiller Gesellschafter, so kann der dabei erzielte Veräußerungsgewinn auch dann gewerbesteuerfrei sein, wenn der bisherige Einzelunternehmer wesentliche Betriebsgrundlagen zurückbehält und diese der GmbH zur Nutzung überläßt, ohne die darin enthaltenen stillen Reserven aufzudecken.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 709
BFH/NV 1994 S. 65 Nr. 9
UAAAA-94975

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BFH, Urteil v. 03.02.1994 - III R 23/89

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