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Körperschaftsteuer | Zur bilanziellen Behandlung im Rahmen des Leasing-Restwertmodells (BFH)
Die beim Leasing-Restwertmodell von einem Kraftfahrzeug-Händler an einen Automobilproduzenten zur Übernahme des Restwertrisikos (Restwertabsicherung) zu leistenden "Beteiligungsbeträge" sind im Zeitpunkt der Zusage der Restwertabsicherung nicht als Verbindlichkeit zu passivieren (; veröffentlicht ).
Sachverhalt:Die Beteiligten streiten sich darüber, ob es sich bei den im Rahmen eines Leasing-Restwertmodells zu zahlenden Beteiligungsbeiträgen um Verbindlichkeiten, die im Rahmen von Neuwagengeschäften eingegangen werden, handelt oder ob diese Beträge den Anschaffungskosten des von der Leasinggesellschaft zurückerworbenen Fahrzeugs zuzurechnen sind.
Der BFH hielt die Revision der Klägerin für unbegründet und führte u.a. hier...