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LSG Bayern Urteil v. - L 16 BA 69/21

Zwischen den Beteiligten ist im Rahmen eines Verfahrens gemäß § 7a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) streitig, ob der Beigeladene seine Tätigkeit als Werbesprecher am 26.03.2012 bei der Klägerin im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses ausübte und daher der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterlag.

Fundstelle(n):
WAAAJ-58658

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LSG Bayern, Urteil v. 14.07.2023 - L 16 BA 69/21

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