Ist ein Arbeitnehmer nicht wirtschaftlicher Eigentümer eines geleasten PKW und erbringt er bei Leasingbeginn eine Sonderzahlung in Höhe der anteiligen beruflichen Nutzung, gehört diese zu den sofort abziehbaren Werbungskosten
Leitsatz
Verwendet ein Arbeitnehmer einen geleasten PKW für berufliche Zwecke und macht er dafür die tatsächlichen Kosten geltend, so gehört eine bei Leasingbeginn zu erbringende Sonderzahlung in Höhe der anteiligen beruflichen Nutzung des PKW zu den sofort abziehbaren Werbungskosten; es handelt sich bei ihr nicht um Anschaffungskosten des obligatorischen Nutzungsrechts an dem PKW, die nur in Form von Absetzungen für Abnutzung als Werbungskosten berücksichtigt werden könnten.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 643 BFH/NV 1994 S. 64 Nr. 9 JAAAA-94944
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