1. Auch das Rechtsmittel eines Beigeladenen setzt dessen materielle und formelle Beschwer durch die angegriffene Entscheidung voraus. Dies muss sich unmittelbar aus der Rechtskraftwirkung der Entscheidung selbst und nicht erst deren Begründung ergeben.
2. Zur Arbeitgeberstellung eines im Unternehmen angestellten leitenden Sicherheitsmitarbeiters, der im Rahmen eines Kooperationsvertrag verpflichtet wird, über seine (eigene) Firma weiteres Sicherheitspersonal zur Verfügung zu stellen.
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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.10.2023 - L 9 BA 1019/19