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BFH Urteil v. - VIII R 33/92 BStBl 1994 II S. 632

Gesetze: EStG 1981 §§ 11 Abs. 1, 20 Abs. 1 Nr. 8

Kein Zufluß von Zinsen beim beherrschenden Gesellschafter, solange der Gesellschaft ein Leistungsverweigerungsrecht zusteht

Leitsatz

Zinsen aus kapitalersetzenden Darlehen gelten beim beherrschenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft so lange nicht als zugeflossen, als der Gesellschaft ein Leistungsverweigerungsrecht zusteht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 632
BFH/NV 1994 S. 63 Nr. 9
YAAAA-94939

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BFH, Urteil v. 16.11.1993 - VIII R 33/92

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