Ertragsteuerliche Behandlung von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung
Leitsatz
1. Insolvenzanfechtungen wirken auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe des Insolvenzschuldners zurück. Zuflüsse aus Insolvenzanfechtung
stellen keine nachträglichen Betriebseinnahmen im Zuflussjahr dar.
2. Durch die Insolvenzanfechtung wird der Zustand hergestellt, der ohne die angefochtene Rechtshandlung bestanden hätte.
3. Die Rückwirkung der Insolvenzanfechtung auf den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe hängt nicht von ihren konkreten steuerlichen
Auswirkungen im Jahr der Betriebsaufgabe ab.
Fundstelle(n): StB 2024 S. 303 Nr. 10 ZIP 2024 S. 1619 Nr. 28 DAAAJ-58566
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 28.11.2023 - 8 K 1180/21
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