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FG Münster Beschluss v. - 5 V 1879/23 U

Gesetze: GG Art. 3; MwStSystRL Art. 135 Abs. 1 Buchst. i; UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b

Umsatzsteuer

Steuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten; Frage der Zulässigkeit einer unterschiedlichen Besteuerung virtueller Spiele

Leitsatz

1. Die steuerbaren Leistungen der Stpfl. sind weder nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG noch nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL von der Umsatzsteuer befreit. Der nationale Gesetzgeber hat die Richtlinienregelung des Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL seit dem – und damit auch für den hier streitigen Voranmeldungszeitraum März 2023 – mit der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG unionsrechtskonform umgesetzt.

2. Entgegen der Auffassung der Stpfl. gebietet der Grundsatz der steuerlichen Neutralität nicht, dass die Umsätze der Stpfl. wie die der Anbieter virtueller Automatenspiele steuerfrei gestellt werden. Denn es fehlt an einer Gleichartigkeit der virtuellen und terrestrischen Geldspielautomaten, so dass die Angebote im Markt nicht miteinander im Wettbewerb stehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
UStB 2024 S. 111 Nr. 4
VAAAJ-58560

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Münster, Beschluss v. 12.12.2023 - 5 V 1879/23 U

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