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Datenschutz beim Einsatz künstlicher Intelligenz im Unternehmen
Herausforderungen der Nutzung von Large Language Models aus datenschutzrechtlicher Sicht
Seit Ende 2022 prägt das Schlagwort „Künstliche Intelligenz“ (KI) nicht nur den rechtswissenschaftlichen Diskurs. Die allgemeine Verfügbarkeit von generativen KI-Modellen, allen voran die großen Sprachmodelle (Large Language Models, kurz: LLM) wie ChatGPT von OpenAI oder Bing AI von Microsoft, erfreuen sich größter Beliebtheit: LLM sind in der Lage, [i]Pollmanns, NWB 47/2023 S. 3205auf Grundlage statistischer Methoden – eine entsprechende Schnittstelle (Interface) vorausgesetzt – auch technisch wenig versierten Nutzern verständliche Antworten auf ihre Fragen zu liefern. Dabei werden nicht nur umfassend Nutzerdaten verarbeitet, sondern auch auf weitere personenbezogene Daten zugegriffen sowie neue Daten erzeugt. Der Beitrag geht der Frage nach, welche spezifischen datenschutzrechtlichen Herausforderungen sich für Unternehmen beim Einsatz solcher LLM stellen.
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I. Grundlagen von großen Sprachmodellen
[i]Generative oder nicht generative ModelleLarge Language Models lassen sich grob in zwei Gruppen einteilen: zum einen nicht generative LLM, die eingegebene Informationen analysieren (z. B. große Dokumentensammlungen), zum anderen generative LLM, die in der Lage sind, neuartige Texte zu produzieren. Vi...