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BFH Urteil v. - VI B 154/93 BStBl 1994 II S. 567

Gesetze: EStG § 37 Abs. 3 Satz 6EStG § 39a Abs. 1 Nr. 5 Satz 3

Berücksichtigung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung im Vorauszahlungs- und Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren erst im Jahr nach Anschaffung oder Fertigstellung des Gebäudes verfassungsgemäß

Leitsatz

Die Regelung, daß Verluste aus Vermietung und Verpachtung im Vorauszahlungs- und Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren nicht im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung des Gebäudes berücksichtigt werden, verstößt nicht gegen die Verfassung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1994 II Seite 567
BFH/NV 1994 S. 43 Nr. 6
YAAAA-94913

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BFH, Urteil v. 17.03.1994 - VI B 154/93

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