Zur Abgrenzung zwischen Einlagen und negativen Einnahmen sowie Werbungskosten bei Rückzahlung von Gewinnanteilen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
Leitsatz
1. Rückzahlungen von Gewinnanteilen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft sind beim Gesellschafter als Einlage und nicht als negative Einnahmen oder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu behandeln, wenn diese Rückzahlungen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlaßt sind.
2. Dies ist mindestens dann der Fall, wenn die Rückzahlungen der Gewinnanteile weder auf einer rechtlichen noch auf einer dieser vergleichbaren tatsächlichen Verpflichtung des Gesellschafters beruhen.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1994 II Seite 561 BFH/NV 1994 S. 54 Nr. 8 EAAAA-94911