Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Strategie
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
AR 4.
Auch wenn Verbraucher und/oder Endnutzer möglicherweise nicht auf der Ebene der Strategie oder des Geschäftsmodells mit dem Unternehmen in Kontakt stehen, können ihre Standpunkte in die Bewertung der Strategie und des Geschäftsmodells des Unternehmens einfließen. Das Unternehmen kann Informationen über die Standpunkte der rechtmäßigen Vertreter der (tatsächlich oder potenziell) wesentlich betroffenen Verbraucher und/ oder Endnutzer oder von glaubwürdigen Stellvertretenden, die über Einblicke in deren Situation verfügen, vorlegen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-58290