ESRS S4 AR 4.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Strategie

Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger

AR 4.

Auch wenn Verbraucher und/oder Endnutzer möglicherweise nicht auf der Ebene der Strategie oder des Geschäftsmodells mit dem Unternehmen in Kontakt stehen, können ihre Standpunkte in die Bewertung der Strategie und des Geschäftsmodells des Unternehmens einfließen. Das Unternehmen kann Informationen über die Standpunkte der rechtmäßigen Vertreter der (tatsächlich oder potenziell) wesentlich betroffenen Verbraucher und/oder Endnutzer oder von glaubwürdigen Stellvertretenden, die über Einblicke in deren Situation verfügen, vorlegen.

Fundstelle(n):
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YAAAJ-58290