Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S4-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
AR 34.
Das Unternehmen kann angeben, ob Initiativen oder Verfahren, deren Hauptziel darin besteht, positive Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer zu erzielen, auch darauf ausgerichtet sind, die Verwirklichung eines oder mehrerer der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (SDG) zu unterstützen. Beispielsweise könnte das Unternehmen im Rahmen einer Verpflichtung, das Nachhaltigkeitsziel 3 „ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern” voranzutreiben, aktiv daran arbeiten, seine Produkte weniger abhängig machend und schädlich für die körperliche und psychische Gesundheit zu gestalten.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-58290