ESRS S4 AR 14.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen

AR 14.

Für einige Verbraucher können zu den glaubwürdigen Stellvertretenden, die über Kenntnisse der Interessen, Erfahrungen oder Sichtweisen von Verbrauchern und Endnutzern verfügen, nationale Verbraucherschutzbehörden gehören.

Fundstelle(n):
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YAAAJ-58290