ESRS S4 38.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Kennzahlen und Ziele

Angabepflicht S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

38.

Das Unternehmen hat die terminierten und ergebnisorientierten Ziele anzugeben, die es möglicherweise in Bezug auf Folgendes festgelegt hat:

  1. Verringerung negativer Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer, und/oder

  2. Förderung positiver Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer und/oder

  3. Management wesentlicher Auswirkungen und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und/ oder Endnutzern.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-58290