Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
38.
Das Unternehmen hat die terminierten und ergebnisorientierten Ziele anzugeben, die es möglicherweise in Bezug auf Folgendes festgelegt hat:
Verringerung negativer Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer, und/oder
Förderung positiver Auswirkungen für Verbraucher und/oder Endnutzer und/oder
Management wesentlicher Auswirkungen und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und/ oder Endnutzern.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-58290