ESRS S4 31.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S4-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

31.

In Bezug auf wesentliche Auswirkungen beschreibt das Unternehmen Folgendes:

  1. welche Maßnahmen ergriffen worden, geplant oder im Gange sind, um wesentliche negative Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer zu verhindern, zu mindern oder zu verbessern,

  2. ob und wie es Maßnahmen ergriffen hat, um in Bezug auf eine tatsächliche wesentliche Auswirkung Abhilfe zu schaffen oder zu ermöglichen,

  3. etwaige zusätzliche Maßnahmen oder Initiativen, die in erster Linie dazu dienen, einen positiven Beitrag zu besseren sozialen Ergebnissen für Verbraucher und/oder Endnutzer zu leisten, und

  4. wie es die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Initiativen im Hinblick auf das Erzielen der erwünschten Ergebnisse für Verbraucher und/oder Endnutzer nachverfolgt und bewertet..

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
YAAAJ-58290