ESRS S4 18.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen

18.

Das Unternehmen hat seine allgemeinen Verfahren für die Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern und ihrer Vertreter in Bezug auf tatsächliche und potenzielle Auswirkungen auf sie anzugeben.

Fundstelle(n):
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YAAAJ-58290