Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S4-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
14.
Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Konzepte verfügt, um die Ermittlung, die Bewertung, das Management und/oder die Verbesserung wesentlicher Auswirkungen speziell auf die Verbraucher und/oder Endnutzer anzugehen, sowie über Konzepte, die wesentliche Risiken oder Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und/oder Endnutzern abdecken.
Fundstelle(n):
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YAAAJ-58290