ESRS S4

Europäischer Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) S4: Verbraucher und Endnutzer (ESRS S4)

v. 31.7.2023 (ABl EU Nr. L, 2023/2772, 22.12.2023, ber. ABl EU Nr. L, 2024/90241, 19.4.2024)

VERBRAUCHER UND ENDNUTZER

INHALTSVERZEICHNIS


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Ziel
Zusammenspiel mit anderen ESRS
Angabepflichten
 
ESRS 2 Allgemeine Angaben
 
 
Strategie
 
 
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
 
 
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
 
 
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
 
Angabepflicht S4-1 – Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
 
 
Angabepflicht S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen
 
 
Angabepflicht S4-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
 
 
Angabepflicht S4-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
 
 
Parameter und Ziele
 
 
Angabepflicht S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Anlage A: Anwendungsanforderungen
 
Ziel
 
ESRS 2 Allgemeine Angaben
 
 
Strategie
 
 
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-2 – Interessen und Standpunkte der Interessenträger
 
 
Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 SBM-3 – Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell
 
 
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
 
 
Angabepflicht S4-1 – Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern
 
 
Angabepflicht S4-2 – Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen
 
 
Angabepflicht S4-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken äußern können
 
 
Angabepflicht S4-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
 
 
Parameter und Ziele
 
 
Angabepflicht S4-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

Fundstelle(n):
YAAAJ-58290