Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht S1-14 – Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit
AR 83.
Arbeitsbedingte Verletzungen und arbeitsbedingte Erkrankungen ergeben sich aus Gefährdungen am Arbeitsplatz. Ungeachtet dessen können andere Arten von Vorfällen auftreten, die nicht mit der Arbeit selbst in Verbindung stehen. Beispielsweise gelten die folgenden Vorfälle in der Regel nicht als arbeitsbedingt, sofern in den geltenden nationalen Rechtsvorschriften nichts anderes festgelegt ist:
Eine Person in der Belegschaft erleidet während der Arbeit einen Herzinfarkt, der nicht mit der Arbeit zusammenhängt,
eine Person in der Belegschaft, die zur Arbeit fährt oder von der Arbeit wegfährt, wird bei einem Autounfall verletzt (wenn das Fahren nicht Teil der Arbeit ist und der Transport nicht vom Unternehmen organisiert wurde) und
eine Person in der Belegschaft mit Epilepsie erleidet während der Arbeit einen Anfall, der nicht mit der Arbeit zusammenhängt.
Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287