ESRS S1 AR 80.
Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht S1-14 – Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit
AR 80.
Im Sinne von Absatz 88 Buchstabe a wird der Prozentsatz der eigenen Belegschaft, die unter das Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit des Unternehmens fällt, nicht nach Vollzeitäquivalenten, sondern nach der Personenzahl angegeben.
Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287