Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog
AR 67.
Die tarifvertraglich abgedeckten Beschäftigten in der eigenen Belegschaft des Unternehmens sind diejenigen Personen, auf die das Unternehmen den Vertrag anwenden muss. Wenn keiner der Beschäftigten in der eigenen Belegschaft tarifvertraglich abgedeckt ist, bedeutet das, dass der gemeldete Prozentsatz bei null liegt. Ein Beschäftigter oder eine nicht angestellte Arbeitskraft in der eigenen Belegschaft des Unternehmens, der/die von mehr als einem Tarifvertrag abgedeckt ist, muss nur einmal gezählt werden.
Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287