ESRS S1 AR 56.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht S1-6 – Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens

AR 56.

Die Definitionen von unbefristeten und befristeten Beschäftigungsverhältnissen, nicht garantierten Arbeitsstunden, Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten unterscheiden sich von Land zu Land. Hat das Unternehmen Beschäftigte in mehr als einem Land, so verwendet es für die Berechnung der Daten auf Länderebene die Definitionen gemäß den nationalen Rechtsvorschriften der Länder, in denen die Beschäftigten arbeiten. Die Daten auf Länderebene werden dann zur Berechnung der Gesamtzahlen addiert, wobei Unterschiede in den nationalen rechtlichen Definitionen außer Acht gelassen werden. Beschäftigte mit nicht garantierten Arbeitsstunden werden vom Unternehmen ohne ein garantiertes Minimum oder eine feste Anzahl von Arbeitsstunden angestellt. Die Beschäftigten müssen nach Bedarf für die Arbeit zur Verfügung stehen, aber das Unternehmen ist vertraglich nicht verpflichtet, den Beschäftigten eine Mindestarbeitszeit oder eine bestimmte Anzahl von Arbeitsstunden pro Tag, Woche oder Monat anzubieten. Unter diese Kategorie fallen z. B. Gelegenheitsbeschäftigte, Beschäftigte mit Null-Stunden-Verträgen und Bereitschaftspersonal.

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HAAAJ-58287