ESRS S1 AR 51.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit dem Management wesentlicher Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen sowie dem Management wesentlicher Risiken und Chancen

AR 51.

Das Unternehmen kann auch zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Zielen für dieselbe strategische Verpflichtung unterscheiden. So kann das Unternehmen beispielsweise als langfristiges Ziel verfolgen, die Gesundheits- und Sicherheitsvorfälle, die seine Zusteller betreffen, bis 2030 um 80 % zu verringern, und als kurzfristiges Ziel, die Überstunden der Zusteller bis 2024 um x % zu verringern und gleichzeitig ihr Einkommen aufrechtzuerhalten.

Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287