Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die eigene Belegschaft und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
AR 44.
Bei der Angabe der wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit seinen Auswirkungen oder Abhängigkeiten in Bezug auf seine eigene Belegschaft kann das Unternehmen Folgendes berücksichtigen:
Risiken im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Unternehmens auf seine eigene Belegschaft können rufschädigende oder rechtliche Folgen umfassen, wenn festgestellt wird, dass Personen in der Belegschaft des Unternehmens Zwangsarbeit oder Kinderarbeit ausgesetzt sind,
Risiken im Zusammenhang mit den Abhängigkeiten des Unternehmens von seiner eigenen Belegschaft können Unterbrechungen der Geschäftstätigkeit umfassen, wenn eine erhebliche Mitarbeiterfluktuation oder mangelnde Qualifizierung/Ausbildung die Geschäftstätigkeit des Unternehmens gefährden, und
Chancen im Zusammenhang mit den Auswirkungen des Unternehmens auf seine eigene Belegschaft können eine Differenzierung des Marktes und eine größere Kundenanziehung aufgrund der Gewährleistung angemessener Löhne und Bedingungen für nicht angestellte Beschäftigte umfassen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287