Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die eigene Belegschaft und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
AR 40.
In Bezug auf Initiativen oder Verfahren, deren vorrangiges Ziel darin besteht, positive Auswirkungen auf die Personen in der eigenen Belegschaft des Unternehmens zu erzielen, die auf deren Bedürfnissen beruhen, und im Hinblick auf Fortschritte bei der Umsetzung solcher Initiativen oder Verfahren kann das Unternehmen Folgendes angeben:
Informationen darüber, ob und wie Personen in der eigenen Belegschaft und Arbeitnehmervertreter bei Entscheidungen über die Gestaltung und Durchführung dieser Programme oder Verfahren einbezogen werden, und
Informationen über die beabsichtigten oder erzielten positiven Ergebnisse dieser Programme oder Verfahren für die eigene Belegschaft des Unternehmens.
Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287