ESRS S1 AR 33.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2Allgemeine Angaben

Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

Angabepflicht S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zur Minderung wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze

AR 33.

Es kann einige Zeit dauern, die negativen Auswirkungen zu verstehen und nachzuvollziehen, wie das Unternehmen über seine eigenen Arbeitskräfte mit ihnen in Verbindung gebracht werden kann, und um geeignete Reaktionen zu ermitteln und sie in die Praxis umzusetzen. Deshalb kann das Unternehmen Folgendes angeben:

  1. seine allgemeinen und spezifischen Ansätze zur Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen,

  2. seine Initiativen, die zu zusätzlichen wesentlichen positiven Auswirkungen beitragen sollen,

  3. wie weit es im Berichtszeitraum mit seinen Bemühungen vorangeschritten ist und

  4. seine Ziele bezüglich einer kontinuierlichen Verbesserung.

Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287