ESRS S1 AR 2.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

Ziel

AR 2.

Der Überblick über soziale Aspekte in Absatz 2 bedeutet nicht, dass alle diese Aspekte in jeder Angabepflicht in diesem Standard behandelt werden sollen. Vielmehr bietet er eine Liste der aus den in der Richtlinie 2013/34/EU festgelegten Berichterstattungspflichten abgeleiteten Aspekte, die das Unternehmen bei der Bewertung der Wesentlichkeit gemäß ESRS 2 in Bezug auf die eigene Belegschaft berücksichtigen und anschließend gegebenenfalls als wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Rahmen dieses Standards angeben muss.

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HAAAJ-58287