Anlage A: Anwendungsanforderungen
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S1-1 – Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft
AR 11.
Die Strategie kann die Form einer eigenständigen Strategie in Bezug auf die eigene Belegschaft des Unternehmens haben oder in ein umfassenderes Dokument wie einen Ethikkodex oder eine allgemeine Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen werden, das das Unternehmen bereits im Rahmen eines anderen ESRS angegeben hat. In diesen Fällen gibt das Unternehmen einen genauen Querverweis an, um auf die Aspekte der Strategie hinzuweisen, die die Anforderungen dieser Angabepflicht erfüllen.
Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287