ESRS S1 AR 103.

Anlage A: Anwendungsanforderungen

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

AR 103.

Zusätzlich zu den gemäß den Absätzen 103 und 104 erforderlichen Informationen kann das Unternehmen den Status von Vorfällen und/oder Beschwerden und der ergriffenen Maßnahmen in Bezug auf Folgendes angeben:

  1. vom Unternehmen geprüfte Vorfälle,

  2. Pläne zur Abhilfe, die umgesetzt werden,

  3. Pläne zur Abhilfe, die umgesetzt wurden, deren Ergebnisse durch routinemäßige interne Management-Prüfverfahren überprüft wurden, und

  4. Vorfälle, die nicht mehr Gegenstand von Maßnahmen sind.

Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287