Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht S1-16 – Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)
96.
Diese Angabepflicht hat zwei Ziele: Zum einen soll ein Verständnis für das Ausmaß etwaiger Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern unter den Beschäftigten des Unternehmens vermittelt werden; zum anderen soll verdeutlicht werden, wie groß die Ungleichheit bei der Vergütung innerhalb des Unternehmens ist und ob große Verdienstunterschiede bestehen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287