ESRS S1 87.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht S1-14 – Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit
87.
Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis der Abdeckung, der Qualität und der Leistung des Managementsystems für Gesundheit und Sicherheit zu vermitteln, das eingerichtet wurde, um arbeitsbedingte Verletzungen zu verhindern.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287