ESRS S1 79.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht S1-12 – Menschen mit Behinderungen

79.

Das Unternehmen hat vorbehaltlich rechtlicher Beschränkungen für die Erhebung von Daten anzugeben, wie hoch der Prozentsatz der Menschen mit Behinderungen unter seinen Beschäftigten ist.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287