Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht S1-11 – Sozialschutz
75.
Genießen nicht alle seiner Beschäftigten einen Sozialschutzgemäß Absatz 72, hat das Unternehmen darüber hinaus die Länder anzugeben, in denen Beschäftigte in Bezug auf eine oder mehrere der in Absatz 72 aufgeführten Arten von Ereignissen keinen Sozialschutz genießen, und für jedes dieser Länder die Arten von Beschäftigten, die keinen Sozialschutz für jedes anwendbare bedeutende Lebensereignis genießen.
Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287