ESRS S1 72.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Kennzahlen und Ziele
Angabepflicht S1-11 – Soziale Absicherung
72.
Das Unternehmen hat anzugeben, ob seine Arbeitnehmer gegen Verdienstausfälle aufgrund bedeutender Lebensereignisse abgesichert sind, und falls nicht, in welchen Ländern dies nicht der Fall ist.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287