ESRS S1 68.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht S1-10 – Angemessene Entlohnung
68.
Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, ob allen Beschäftigten des Unternehmens ein angemessene Entlohnung gezahlt wird, der mit den geltenden Referenzwerten im Einklang steht.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287