ESRS S1 68.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht S1-10 – Angemessene Entlohnung

68.

Ziel dieser Angabepflicht ist es, ein Verständnis dafür zu vermitteln, ob allen Beschäftigten des Unternehmens ein angemessene Entlohnung gezahlt wird, der mit den geltenden Referenzwerten im Einklang steht.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287