ESRS S1 67.
Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht S1-10 – Angemessene Entlohnung
67.
Das Unternehmen hat anzugeben, ob seine Beschäftigten eine angemessene Entlohnung erhalten und nennt, falls dies nicht der Fall sein sollte, die betreffenden Länder und den Prozentsatz der betroffenen Beschäftigten.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287