ESRS S1 47.

Angabepflichten

ESRS 2 Allgemeine Angaben

Parameter und Ziele

Angabepflicht S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

47.

Das Unternehmen gibt das Verfahren zur Festlegung der Ziele an, einschließlich Informationen darüber, ob und wie das Unternehmen direkt mit seiner eigenen Belegschaft oder mit Arbeitnehmervertretern in folgenden Bereichen zusammengearbeitet hat:

  1. Festlegung dieser Ziele,

  2. Nachverfolgung der Leistung des Unternehmens in Bezug auf die Verwirklichung dieser Ziele und

  3. Ermittlung von Erkenntnissen oder Verbesserungsmöglichkeiten, die sich aus der Leistung des Unternehmens ergeben.

Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287