Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Parameter und Ziele
Angabepflicht S1-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
44.
Das Unternehmen hat die zeitgebundenen und ergebnisorientierten Ziele anzugeben, die es möglicherweise in Bezug auf Folgendes festgelegt hat:
Verringerung der negativen Auswirkungen auf seine eigene Belegschaft und/oder
Förderung positiver Auswirkungen auf seine eigene Belegschaft und/oder
Management der wesentlichen Risiken und Chancen im Zusammenhang mit seiner eigenen Belegschaft.
Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287