Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S1-3 – Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern kann
30.
Das Unternehmen hat die Verfahren zu beschreiben, über die es verfügt, um negative Auswirkungen auf Personen in seiner eigenen Belegschaft, die mit dem Unternehmen in Zusammenhang stehen, zu beheben oder an der Behebung mitzuwirken, sowie die Kanäle, die den Personen in seiner eigenen Belegschaft zur Verfügung stehen, um Bedenken zu äußern und prüfen zu lassen.
Fundstelle(n):
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HAAAJ-58287