Angabepflichten
ESRS 2 Allgemeine Angaben
Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Angabepflicht S1-1 – Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Belegschaft
21.
Das Unternehmen gibt an, ob und inwiefern seine Strategien in Bezug auf seine eigene Belegschaft mit relevanten international anerkannten Instrumenten einschließlich der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte [1], in Einklang stehen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
HAAAJ-58287
1Amtl. Anm.: Diese Informationen unterstützen den Bedarf der Referenzwert-Administratoren, ESG-Faktoren im Rahmen der Verordnung (EU) 2020/1816 offenzulegen, gemäß dem Indikator „Risikoposition des Referenzwert-Portfolios gegenüber Unternehmen ohne Vorschriften zur Sorgfaltsprüfung in Bezug auf Fragen, die in den Konventionen 1 bis 8 der Internationalen Arbeitsorganisation behandelt werden” in Anhang II Abschnitte 1 und 2.